UNTERSTÜTZUNG IM UMGANG MIT DER FINANZVERWALTUNG
- Führen von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz
- Erarbeiten von Anträgen aller Art (Stundung, Erlass)
- Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
- Vorbeugung und Vermeidung von Steuerstraftaten
- Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Vertretung vor den Finanzgerichten
- Selbstanzeige
- Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren
- Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren